Wer braucht die Vignette? Motorfahrzeuge und
Anhänger bis jeweils 3,5 Tonnen, wenn sie vignettenpflichtige Nationalstrassen benutzen. Für
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten grundsätzlich andere Abgaben.
Wo gilt sie? Auf bestimmten Nationalstrassen
der 1. und 2. Klasse. Kantons- und Gemeindestrassen sind in der Regel nicht betroffen.
Welche Abschnitte ausgenommen sind, sollte aktuell bei den amtlichen Karten und Listen
geprüft werden.
Welche Formen gibt es? Die klassische
Klebevignette für die Frontscheibe beziehungsweise ein festes Teil bei Motorrad oder
Anhänger, sowie die E-Vignette, die an das Kennzeichen gebunden ist.
Was gilt für Anhänger? Auch ein Anhänger bis
3,5 Tonnen benötigt auf vignettenpflichtigen Strecken grundsätzlich eine eigene Vignette.
Was ist von anderen Gebühren zu unterscheiden?
Die Vignette ist nicht dasselbe wie Parkgebühren, City-Maut oder allgemeine Tunnelgebühren.
Für einzelne Sonderanlagen wie den Grossen St. Bernhard Tunnel fallen separate Tarife an.
Wo bekommt man sie typischerweise? Die
Klebevignette an Grenzübergängen, Zollstellen, Poststellen, Tankstellen oder weiteren
Verkaufsstellen; die E-Vignette über den offiziellen Online-Vertriebskanal des Bundes.